|
Sozialcharta für Solo-Selbständige - Beiträge und Meinungen zum Thema
|
|
Workshop des BMAS am 07. März 2019
|
Verbesserung der Erwerbsbedingungen von (Solo-)Selbständigen
war am 07. März im BMAS das Thema eines Fachworkshops im Rahmen des Zukunftsdialogs "Neue Arbeit. Neue Sicherheit.". In mehreren Impulsvorträgen wurde das Thema betrachtet. Dabei wurden vor allem arbeits-, sozial-, kartell- und europarechtliche Aspekte von mehreren Seiten beleuchtet. Fazit – einiges erscheint national möglich, vieles könnte am EU-Recht scheitern. Einigkeit bestand in der Feststellung, dass es sich bei dieser Gruppe von selbständig Erwerbstätigen um eine äußerst heterogene Gruppe handelt und es demzufolge zur Verbesserung der Erwerbsbedingungen vor allem Branchenlösungen bedarf.
Vertreter der Praxis, u.a. der Vorsitzende von OWUS Dr. Sukowski, unterbreiteten Vorschläge und Einschätzungen aus der Praxis. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er die Möglichkeit der Einführung von gesetzlichen Basishonoraren i. S. von Mindestentgelten für selbständige Lehrer und Lehrbeauftragte an Bildungseinrichtungen. Dabei betonte er, dass nicht nur Solo-Selbständige in den Fokus von notwendigen Schutzbedürfnissen gestellt werden sollten, sondern auch Kleinunternehmer mit wenigen Arbeitnehmern. Dies gilt vor allem für die neuen Bundesländer mit ihrer besonders kleinteiligen Unternehmensstruktur.
Download der Ausführungen als PDF-Datei
Download der Ausführungen als PDF-Datei
|
Sozialcharta für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer
|
Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze ist beschlossen
Nachdem sich erneut in mehreren Anhörungen Sachverständige für eine Absenkung der Mindestbeitrags-bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (und damit auch in der Pflegeversicherung) ausgesprochen hatten, ist sie am 18. Oktober vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Hauptberuflich Selbstständige zahlen ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, die anhand der monatlichen Bezugsgröße jährlich angepasst wird. Die Grundlage zur Bemessung des Mindestbeitrags entspricht dem 40. Teil dieser Bezugsgröße. Da viele Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer damit finanziell überfordert sind, wird die Grundlage zur Bemessung des Mindestbeitrags auf den 80. Teil der monatlichen Bezugsgröße halbiert. Das würde im Jahr 2018 einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1 141,88 Euro (anstatt 2 283,75 Euro) entsprechen, was einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von monatlich 171,28 Euro bedeuten würde. Die Umsetzung erfolgt zum 1. Januar 2019, um die Betroffenen zeitnah zu entlasten.“
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte in der Anhörung am 08. Oktober erklärt, die Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige sei sinnvoll. Damit werde anerkannt, dass die jetzige Beitragsfestsetzung ,,der veränderten Lebens- und Einkommenssituation dieser Mitgliedergruppe" nicht mehr gerecht werde.
Vollständiger Beitrag - OWUS Newsletter 10/2018
|
Diskussionsstand zu einer Basisvergütung für Solo-Selbständige 27. Juni 2018
|
Zum Stand der Diskussion „Mindestvergütungen und Mindestentgelte“ für Solo-Selbständige und der Beitragsübernahme durch Auftraggeber
Der Begriff "Gesetzliche/s Mindestvergütung / Mindesthonorar" assoziiert zu sehr eine Nähe zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 € und bürgt die Gefahr einer gedanklichen Verbindung 8,84 € + 25% für SV-Beiträge = Mindesthonorar. Aus verschiedenen Veranstaltungen kristallisieren sich jedoch für einige Branchen Stundensätze von 50 - 100 € heraus, z.B. im Medienbereich oder bei akademischen Lehrbeauftragten im Hochschulbereich. Deshalb verwenden wir eher den Begriff "Basisvergütung oder Basishonorar".
Eine weitere Erkenntnis wurde aus den Debatten der letzten drei Jahre gewonnen - es kann nicht DIE Mindestvergütung á la Mindestlohn geben. Es bedarf branchenbezogener Lösungen, auch dies rechtfertigt u.E. die Verwendung des Begriffes Basisvergütungen. Im Bereich der Medien war klar erkennbar, selbständige Kameraleute müssen anders behandelt werden als selbständige Cutter oder Beleuchter. Im Bildungsbereich wird es Unterschiede geben zwischen selbständigen Lehrkräften an Musikschulen, Volkshochschulen und Universitäten bzw. bei privaten Bildungsträgern, die bspw. für die Bundesagentur für Arbeit arbeiten. Und für Clickworker müssen ganz andere Vorgaben gelten als bspw. für Künstler der freien Szene. Diese Branchenspezifik wird noch verstärkt durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten, im Bildungsbereich sind es kommunale Zuständigkeit für Musik- und Volkshochschulen, Landeszuständigkeit für Hochschulen (unter Beachtung der Hochschulautonomie) und Bundeszuständigkeit bspw. für die Auftragsvergabe seitens der Bundesagentur für Arbeit. In einem Gespräch mit der Leitung der Linksfraktion im Brandenburger Landtag im April d.J. (siehe OWUS-Newsletter 05/2018) wurde auf das Konnexitätsprinzip hingewiesen. Würde der Landtag ein höheres Basishonorar für selbständige Lehrer und Lehrerinnen beschließen, muss er den Kommunen und Landkreisen auch die Finanzausstattung erhöhen. Ähnlich ist es dann auch bei den Hochschulen. Hier haben die Lehraufträge häufig keinen Vertragscharakter i. S. Freier Mitarbeit oder arbeitnehmerähnlicher Beschäftigung.
Download des gesamten Beitrages als PDF-Datei
|
Sozialcharta für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer - 3. KMU-Konferenz März 2018
|
3. KMU Konferenz am 17. März 2018 in Berlin zur Umsetzung unserer »Sozialcharta für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer«
Auszug aus dem Schlusswort von Dr. Rolf Sukowski Vorsitzender OWUS Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder und Freunde von OWUS, unsere 3. gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung veranstaltete KMU-Konferenz geht zu Ende. Gestatten Sie mir ein erstes Resümee und einen Ausblick auf die künftige Arbeit.
Fazit nach über 7 Jahren – wir haben einiges in der gesellschaftlichen Diskussion erreicht. Das Thema ist medial präsent geworden, davon zeugen jüngste Reportagen des RBB sowie von Frontal 21 und Presseveröffentlichungen insbesondere zum Thema Mindestbemessungsgrenze. Wir fordern doch nichts Unmögliches. Die Rahmen-
bedingungen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer müssen sich verbessern. Heute wurde viel über Solo-Selbständigkeit gesprochen, wir beziehen aber immer auch die kleinen Unternehmer mit ein (bis 5 Mitarbeiter). Dem Handwerker mit einem Gesellen oder dem Unternehmensberater mit einer Schreibkraft geht es nicht unbedingt
besser als den SoloSelbständigen.
Vollständiges Schlusswort zur KMU-Konferenz Programm der Konferenz
OWUS Newsletter 03/2018
Werkstattgespräch „Arbeiten 4.0“ im BMAS
Am 03. Juli fand im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Werkstattgespräch unter dem Thema „Stärkung gemeinsamer Interessenvertretung Selbständiger – Hindernisse, Möglichkeiten und Herausforderungen“ statt. Die Art und Weise der Veranstaltung ließ erkennen, dass im BMAS die Problematik SoloSelbständigkeit in all ihren Facetten erkannt und aufgenommen wurde. In einem Weißbuch „Arbeiten 4.0“ hat das BMAS bereits im März 2017 u.a. zur Rolle von Selbständigen Stellung genommen (Kapitel 4.7 Selbständigkeit: Freiheit fördern und absichern – siehe http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a883weissbuch.html ).
An der ganztägigen Veranstaltung nahmen über 60 Vertreter verschiedener Berufs- und Wirtschaftsverbände teil. Impulsvorträge hielten u.a. Prof. Dr. Hans J. Pongratz von der Ludwig-Maximilians-Universität München zu „Interessenvertretung von SoloSelbständigen“, Prof. Dr. Eva Kocher von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder über „Rechtliche Instrumente für die Interessenvertretung von SoloSelbständigen“ sowie Bernhard Brauner vom Genossenschaftsverband e.V. zu „Genossenschaften als Organisationsform für Solo-Selbständige“.
Vollständiger Beitrag - OWUS Newsletter 07/2017
|
OWUS-Dachverbandskonferenz in Erfurt – „Sozialcharta für Solo-Selbständige
und Kleinunternehmer“ 23. April 2016
|
"Sozialcharta für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer" lautet der am 23. April in Erfurt gefasste
Beschluss des OWUS-Dachverbandes. Anlässlich der Delegiertenversammlung, auf der turnusmäßig
auch der neue Vorstand gewählt wurde, bündelte OWUS seine Forderungen nach Verbesserung der
wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen für diese Gruppe von Selbständigen. Dass insbesondere
Solo-Selbständige eines besonderen Schutzes bedürfen ist inzwischen unter verschiedenen
politischen Akteuren Konsens. Diesem Schutzbedürfnis Nachdruck zu verleihen enthält der Erfurter
Beschluss konkrete Vorschläge und Forderungen - von der Verbesserung der Einbeziehung in die
sozialen Sicherungssysteme, der Verhinderung drohender Altersarmut bis zur Verbesserung der Einnahmebedingungen, u.a. durch Modelle für Mindesthonorare, verbesserter Kreditbedingungen,
Schutz bei Zahlungsausfällen. Von den öffentlichen Auftraggebern verlangt OWUS dabei eine
Vorbildwirkung. Dies erfordert jedoch u.a. eine bessere Finanzausstattung bspw. von Hochschulen u.
a. Bildungseinrichtungen.
Download des Beitrages als PDF-Datei
Sozialcharta für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer
Maßnahmekatalog mit ersten Vorschlägen
|
Fachgespräch „Mindesthonorar für Solo-Selbständige – Weg oder Irrweg?“
|
Am 23. April fand in Erfurt ein Fachgespräch der Linksfraktion und OWUS Thüringen zum o.g. Thema
statt. Dietmar Bartsch erläuterte seinen diesbezüglichen Vorschlag vom September vorigen Jahres.
Den Standpunkt von OWUS legte Rolf Sukowski dar. In einer sehr angeregten Diskussion u.a. mit
Vertretern von ver.di, der Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie der IHK Südthüringen wurde Pro und
Kontra dieses Vorschlags erörtert. Insbesondere ging es dabei um die Realisierbarkeit eines solchen
Vorschlages. Seitens OWUS wurde die Notwendigkeit der Einordnung in ein Gesamtkonzept zur
Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen für Solo-Selbständige und
Kleinunternehmer unterstrichen.
Weitere Informationen werden nach Vorlage einer Zusammenfassung der Fraktion auf unserer
Homepage veröffentlicht.
Impulsreferat von Dr. Rolf Sukowski als PDF-Datei
Die Linke - Fraktion im Thüringer Landtag - Link zum Fachgespräch Mindesthonorar für Solo-Selbstständige
|
Gemeinwohlorientierter Unternehmerverband OWUS drängt die Politik auf Umbau
der sozialen Sicherungssysteme für Selbstständige
|
Auf unserer Jahresversammlung am 11. März 2016, standen Fragen der sozialen Absicherung der
Selbstständigen/Soloselbstständigen im Mittelpunkt der Debatte. Bericht, Referat des wiedergewählten
Vorsitzenden, Dr. Rolf Sukowski, und Diskussion unterstrichen die Notwendigkeit, mit der Veränderung
der Arbeitswelt und die stetige Zunahme der Erwerbsarbeit durch Selbstständigkeit, nach
Lösungsansätzen für bezahlbare Krankenversicherungen und Altersvorsorge für die Kleinst- ,
Kleinunternehmer und Soloselbstständigen zu suchen. Mehr als ein Drittel der 4,2 Mio. Selbstständigen
und in freien Berufen tätige, haben Probleme eine bezahlbare Krankenversicherung abzuschließen bzw.
für das Alter Vorsorge zu tragen. Hier ist die Politik gefragt, um Altersarmut zu verhindern. In einer vom
Verband und der Rosa-Luxemburg Stiftung erarbeiteten Broschüre die auf der Versammlung vorgestellt
wurde, wurden diesbezügliche Vorschläge unterbreitet.
Vollständige Pressemitteilung
|
|
Mindesthonorar für Solo-Selbständige
|
Zwei Fliegen mit einer Klappe. Die Idee des Mindesthonorars verbindet den Schutz traditioneller Erwerbsarbeit mit neuer sozialer Absicherung im Digitalen Zeitalter. Ein Beitrag zur Debatte von Halina Wawzyniak.
neues deutschland 09.12.2015
In >>neues deutschland<< vom 25. September hat Dietmar Bartsch den Vorschlag für ein Mindesthonorar [1] für Solo-Selbständige unterbreitet. Robert Gadegast hat am 9. November Einwände[2] gegen diesen Vorschlag vorgebracht. Auf den esten Blick scheinen Dietmar Bartsch und Robert Gadegast ziemlich weit auseinander zu liegen. Auf den zweiten Blick gibt es viele Gemeinsamkeiten. Download des gesamten Beitrages als PDF-Datei
Zum Stand der Diskussion über ein Mindesthonorar für Solo-Selbständige - siehe Landesverband Berlin-Brandenburg unter Standpunkte.
|
|
Beratung der Wirtschaftspolitischen Sprecher am 29. Juni 2015 in Berlin
Einführungsvortrag - Soziale Lage der Selbständigen
Seit Jahren wird insbesondere unter den kleinen Unternehmern die Frage der sozialen Absicherung
bei Krankheit, Insolvenz sowie Altersvorsorge diskutiert. Dies betrifft sowohl Gewerbetreibende als
auch Freiberufler, Einzelunternehmer, die so genannten Solo-Selbständigen und auch Unternehmer
mit Mitarbeitern sowie Gesellschafter-Geschäftsführer von kleinen GmbH, die sozialrechtlich als
Selbständige eingestuft werden. Neben den in den Sozialgesetzbüchern (SGB) enthaltenen
Möglichkeiten zur Pflicht- oder freiwilligen Versicherung gibt es auch eine Reihe von Möglichkeiten,
die seitens der privaten Versicherungswirtschaft angeboten werden. Möglichkeiten der eigenen
Vorsorge gibt es (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) genügend – das Problem liegt in der
Finanzierbarkeit dieser Vorsorgeaufwendungen für viele Kleinunternehmer. Die gesetzliche
Sozialversicherung wurde durch Bismarck vor über 100 Jahren für Arbeitnehmer begründet. Es stellt
sich daher die Frage, kann sie auch eine Vorsorgemöglichkeit für Selbständige sein und wenn ja,
unter welchen Bedingungen? Grundthese unserer Auffassungen ist, dass es auch für Selbständige
einen Platz in der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Sozialversicherung geben muss. Das SGB I
formuliert im § 4 „Jeder hat im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht auf Zugang zur
Sozialversicherung.“ Download des gesamten Beitrages als PDF-Datei
|
|
|
Mindestlohn und
Mindesthonorar
|
Scheinselbstständige des Staates? ND 09.11.2015
Versuch einer Antwort auf den Vorschlag von Dietmar Bartsch, Mindesthonorare für Soloselbstständige einzuführen
Wer Soloselbstständigen in der
neuen Arbeitswelt helfen will, muss
vor allem ihre soziale Absicherung
deutlich verbessern.
Von Robert Gadegast
Vorweg – es ist sehr zu begrüßen, dass
Dietmar Bartsch dieses Thema aufgeworfen
hat, ebenso Katja Kipping
mit ihrem Beitrag »Dossier Mindesthonorar
für Gewerke«. Beide Beiträge
bieten eine Grundlage über eine
notwendige wirtschaftspolitische Debatte
zur Zukunft der Arbeitswelt. Schauen wir uns um in unserer
Welt. Der Spruch »Geiz ist geil« hat
sich zur Lebensmaxime vieler Menschen
entwickelt, das Jagen nach
Schnäppchen bestimmt oftmals den
Alltag und das Studium der Sonderangebotswerbungen
erfolgt kontinuierlicher
als das Lesen einer vernünftigen
Tageszeitung. Das ist kein
Vorwurf an diejenigen, die das täglich
tun, denn
ihre Einkommenssituation
zwingt sie immer öfter, nach
Wegen der Einsparung an Lebenshaltungskosten
zu suchen, um mit
dem, was ihnen an Einkommen zur
Verfügung steht auch einigermaßenüber die Runden zu kommen. Download des gesamten Beitrages als PDF-Datei
|
Mindesthonorar. Ein Vorschlag - ND 28.09.2015
Wie kann man für die rund zwei Millionen Soloselbstständigen ein auskömmliches Einkommen erreichen?
Das Mindesthonorar ist eine Idee, wie auf die veränderte Erwerbsarbeitswelt
reagiert werden kann. Sie ist nicht die einzige Idee und bedarf flankierender Maßnahmen. Ein
Angebot zur Diskussion. Von Dietmar Bartsch
Als die PDS 2002 den Antrag für einen existenzsichernden gesetzlichen
Mindestlohn in den Bundestag einbrachte, stieß dieser Vorschlag auf
große Ablehnung. Noch im Jahr 2004 lehnte die SPD den Mindestlohn ab, ebenso der DGB
und einzelne Gewerkschaften wie z.B. die IG Metall. Im Antrag der PDS war formuliert:
»Der Gesetzgeber ist unabhängig von der Tarifautonomie der Sozialpartner durch das Sozialstaatsgebot
des Grundgesetzes verpflichtet, einer Ausweitung von Arbeitsverhältnissen entgegenzuwirken,
die einerseits keine eigenständige, dem gegenwärtigen gesellschaftlichen Lebensniveau entsprechende
Lebensführung erlauben und andererseits mit den Risiken weiteren sozialen Abstiegs und späterer Altersarmut
verknüpft sind. Diese Verpflichtung des Gesetzgebers ergibt sich auch aus Artikel 4 Absatz 1 der
Europäischen Sozialcharta.«
Im Jahr 2015 gibt es einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn – zwar in geringer Höhe und
mit zu vielen Ausnahmen, und doch ist das ein Durchbruch. Download des gesamten Beitrages als PDF-Datei
|
|
Viele Firmen sind Ein-Mann-Betriebe - Freie Presse 10.09.2015
Das Einkommen von Solo-Selbstständigen fällt oft sehr bescheiden aus.
Sabine
Zimmermann von den Linken fordert bessere Rahmenbedingungen für diese
Unternehmer.
Von Viola Martin
erschienen am 10.09.2015 in der Freien Presse
Hohenstein-Ernstthal/Zwickau. Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele auch ein Weg in
prekäre Tätigkeit, von der man nicht leben kann, sagt Sabine Zimmermann, stellvertretende
Fraktions-Chefin der Linken im Bundestag. Sie hat sich im Statistischen Landesamt und bei der
Bundesagentur für Arbeit die genauen Zahlen geholt und weist darauf hin, dass Solo-Selbstständige
im Kreis Zwickau nur über ein unterdurchschnittliches Einkommen verfügen. "2013 lag ihr
monatliches Netto im Durchschnitt in Westsachsen bei 1162 Euro. Rente, Pension, öffentliche
Unterstützung sowie Kinder- und Wohngeld sowie andere Einnahmen sind da schon mit
eingerechnet. Download des gesamten Beitrages
|
|
Dossier Mindesthonorare für Gewerke von Katja Kipping /www.katja-kipping.de
Hintergrund
Bei der Durchsetzung von Mindesthonoraren für andere Gewerke als für die durch das
Kammerwesen geschützten freien Berufe der „A-Klasse“ gibt es seit der Anpassung des
Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) an die Novellierung des EUWettbewerbrechts
2003 erhebliche rechtliche Hürden. So sind Preisempfehlungen der
Mittelstandsvereinigungen der verschiedenen Gewerke seitdem rechtlich nicht mehr
zulässig. Sie gelten als Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht.
Wegen dieser rechtlichen Lage, haben viele Mittelstandvereinigungen ihre
Preisempfehlungen zurückgezogen. Diese Preisempfehlungen hatten bis dahin durchaus
auch rechtlich relevanten Charakter. So wurden diese bei Streitigkeiten zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer von Gerichten als Orientierungsgröße für den Werklohn
herangezogen.
Dennoch scheint rechtlich die Lage für unverbindliche Preisempfehlungen für Gewerke ohne
Kammersystem nicht vollständig verbaut. So schätzt die IHK Frankfurt die rechtliche Lage
wie folgt ein: “Es ist allerdings zu beachten, dass der deutsche – anders als der europäische
– Gesetzgeber es für notwendig erachtet hat, Ausnahmen für wettbewerbsrelevante
Vereinbarungen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen zu machen. Download des gesamten Beitrages |
|
Anschreiben an Bundesministerin Frau Andrea Nahles zum Standpunkt Mindestlohn
|
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Nahles,
als branchenoffener Unternehmerverband von kleinen und mittelständischen Unternehmen
begrüßen wir es ausdrücklich, dass Sie zu einem Dialog über den Mindestlohn aufgerufen haben.
Im Anhang übergeben wir Ihnen dazu unseren Standpunkt. Bereits seit 2006 besteht in unserem
Verband Konsens darüber, dass ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn dringend
erforderlich ist. Mit diesem klaren Bekenntnis setzen wir konsequent Artikel 14 Absatz 2 des
Grundgesetzes um - „Eigentum verpflichtet“! Wir haben zugleich aber auch immer betont, dass
flankierende Maßnahmen erforderlich sind, um die kleinen Unternehmen für eine befristete
Übergangszeit bei dieser Einführung zu unterstützen. Im Anhang übergeben wir Ihnen den
Standpunkt unseres Verbandes.
Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes für Arbeitnehmer ist ein
Aspekt bei der Gewährleistung sozialer Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland. Wir
möchten Ihre Aufmerksamkeit auch auf die teilweise prekäre Situation vieler Kleinstunternehmer
und Solo-Selbständiger lenken. Die Verbesserung der sozialen Absicherung dieser Unternehmer
und deren Familien sollte ebenfalls eine dringliche Aufgabe der Politik sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Sukowski
Vorsitzender des Vorstands
Anhang: Stellungnahme des OWUS Dachverbandes e.V. im Dialog zum Mindestlohn
|
|
Gesetzesinitiative "Soziale Sicherung Selbständiger"- Beitrag von Gerald Bindig
|
Soziale Sicherung Kleinunternehmer, Selbständiger und Soloselbständiger
Ca. 6 - 7 Mio. Menschen in der BRD sind in selbständige Erwerbstätigkeit eingebunden;
ein großer Teil davon lebt in prekären Verhältnissen. Unser Vorschlag der komplexen
Behandlung der sozialen Sicherung im Zusammenhang mit Steuer, Gleichbehandlung mit
Arbeitnehmern sollte für alle diese Menschen von Interesse sein. Dieses Interesse ist nach
unserer Überzeugung vor allem auch Wählerinteresse gegenüber den Parteien, die unseren
Vorschlag aufgreifen könnten.
Als bürokratischen Mangel sehen wir die etablierte Sonderbehandlung von Selbständigen
gegenüber Arbeitnehmern in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen und in Steuern.
Gleichermaßen als Mangel sehen wir den gegenwärtigen Zustand an, dass sowohl in der
Regierung als auch in den Parteien (und deren Fraktionen z. B. im Bundestag) die Ressorts
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Steuern jeweils
ausschließlich separat und losgelöst von den anderen genannten eigene Regelungen für die
betroffene soziale Gruppe erstellt, ohne zu fragen, wie diese Einzelregelungen im Komplex auf
die betroffene Gruppe wirken. Ca. 40 % seines Einkommens zahlt ein Selbständiger allein an
Sozialabgaben, wenn er annähernd die Rechte eins Arbeitnehmers haben möchte.
Der Gedanke, dass sich mit dem Problemkomplex eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe
befassen müsste wird von uns unbedingt unterstützt, mental und durch praktische Zuarbeit.
Unser Vorschlag zielt auf ein solches komplexes Herangehen ab.
Vollständiger Beitrag auf der Internetseite von OWUS Sachsen e.V.
Link zum Artikel von Ulrike Henning in der Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 17./18. März 2012
|
|
|